Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von OMNI1

Stand 01.03.2024


1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Better AG, General-Guisan-Str. 8, 6300 Zug (nachfolgend "OMNI1") und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend "KUNDE"). Die AGB betreffen insbesondere Verträge über Webdesign, Social Media Marketing, sowie Marketing-,SEO, Fotografie, Videografie, Vermitttlungs- oder Beratungsdienstleistungen (nachfolgend "Leistungen").

(2) Das Angebot von Omni 1 richtet sich an Unternehmen.

(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn OMNI1 stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn OMNI1 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OMNI1.

(5) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.


2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot von OMNI1 auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertragsschluss zwischen OMNI1 und dem KUNDEN erfolgt in Schriftform oder elektronischer Form oder, mit Unterzeichnung einer separaten Projekt- oder Kampagnenvereinbarung jedoch spätestens mit Zahlung der ersten Rechnung.

(3) Der Vertrag ist für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(5) Der Vertrag ist grundsätzlich kostenlos. Es werden in separaten Projekt – und Kampagnenvereinbarungen Vergütungen und Zahlungsmodalitäten vereinbart.

(6) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.


3. Leistungen

(1) OMNI1 bietet Marketing- Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus der individuellen Absprache zwischen OMNI1 und KUNDE und wird zumeist in einer separaten Projekt – oder Kampagnenvereinbarung festgehalten.

(3) OMNI1 ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

(4) In Bezug auf die Inhalte eines mit OMNI1 eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht zu.

(5) Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen OMNI1 dem KUNDEN gegenüber – soweit nicht anders geregelt – ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Followern, Mitarbeitern, eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen oder dergleichen) schuldet, außer, wenn dieses zusätzlich im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.

(6) OMNI1 erbringt Dienste entsprechend der gewählten Leistungsumfangs, im Rahmen des für den Geschäftsbetrieb des Kunden Üblichen und in Absprache mit dem Kunden. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt OMNI1 die Dienste so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht.

(7) OMNI1 verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemäßen Abwicklung der Aufgaben oder im weitesten Sinne zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zuzuleiten. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an OMNI1 übermittelt bzw. von Mitarbeitern von OMNI1 unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

(8) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der geschuldeten Dienstleistung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten freigestellt. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.


4 Projekt – und Kampagnenvereinbarung

(1) Die Dauer eines Projekts oder einer Kampagne wird in einer separaten Vereinbarung festgelegt. Der Leistungsbeginn beginnt zu einem dem Kunden in Textform festgelegten Zeitpunkt. Sollte der Kunde auf den festgelegten Zeitpunkt keinen Widerspruch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einlegen, so gilt dieser Beginn als akzeptiert. Ein Widerspruch ist nur möglich mit einem Gegenvorschlag eines konkreten Termins.

(2) Die Bestätigung eines Projekts oder einer Kampagne zwischen OMNI1 und dem KUNDEN erfolgt in Textform, elektronischer Form oder durch konkludente Handlungsweise, z.B. Zahlung einer Rechnung.

(3) Sollte die Laufzeit einer Kampagne oder eines Projekts die Vertragslaufzeit überschreiten, z.B. durch ordentliche Kündigung dieses Vertrages so endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Endes der Kampagnen- bzw. Projektlaufzeit.

(4) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt der jeweiligen Projekt- bzw. Kampagnenvereinbarung gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise sind netto, ohne MwSt.

(5) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE , OMNI1 anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden von OMNI1 beruhen.

(6) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

(7) Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch OMNI1, bleibt der Vergütungsanspruch von OMNI1 in jedem Falle unberührt.


5 Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

(1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt OMNI1 grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses einer Kampagnenvereinbarung.

(2) Der KUNDE stellt sicher, dass OMNI1 zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.

(3) Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die seitens des Kunden bereitgestellt werden, und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. OMNI1 ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

(4) OMNI1 ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, TeamViewer oder dergleichen) durchzuführen.

(5) Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

(6) Sollte der KUNDE auf Mails zur Freigabe innerhalb von 3 Tagen nicht antworten, so gelten diese als freigegeben und akzeptiert.

(7) Der KUNDE erklärt hiermit, über etwaige erforderliche gewerberechtliche Erlaubnisse zu verfügen und der Kunde verpflichtet sich je nach Art und Umfang der bestellten Dienstleistung, OMNI1 über eine etwaige Erlaubnispflicht in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung etwaiger wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und erteilt OMNI1 hiermit die Erlaubnis, im Rahmen der zu führenden Telefonate die Vertragsbeziehung zwischen dem KUNDEN und OMNI1 offenzulegen, z B. gegenüber dem jeweiligen Gesprächspartner zu erklären, dass das Gespräch im Auftrag des Kunden geführt wird.

(8) Der KUNDE verpflichtet sich, gesetzliche Bestimmungen im datenschutztechnischen und Strafrechtlichen Bereich einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, die

Dienstleistungen von OMNI1 nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zu nutzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der KUNDE, OMNI1 vollständig und wahrheitsgemäß über den Geschäftszweck der in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu informieren. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Kunde ausschließlich selber zuständig.

(9) Für den Fall, dass der Kunde OMNI1 Kundenlisten zur Verfügung stellt, erklärt der Kunde hiermit, dass die Erlangung der jeweiligen personenbezogenen Daten und die Weitergabe an OMNI1 unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgte und die für eine Datennutzung geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen, etwa bei Verbrauchern, vorliegen.


6 Besondere Vereinbarungen im Bereich Performance Marketing und Social Media Marketing

(1) Soweit der KUNDE, OMNI1 mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt bzw. diesen beauftragt, in seinem Namen Inhalte über Accounts des KUNDEN zu publizieren, erteilt er insoweit OMNI1 eine entsprechende Vollmacht.

(2) Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten. Bei Problemen mit Zahlungsmethoden, z.B. durch das Nicht-Funktionieren von Kreditkarten, fällt das Budget zusätzlich zur Vergütung an, sofern OMNI1 den Betrag auslegt. Wenn OMNI1 den Beitrag auslegt, so ist er in Vorkasse zu zahlen.

(3) Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen von OMNI1, die für den KUNDEN erstellt wurden, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. OMNI1 hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch von OMNI1 bleibt insoweit unberührt.

(4) OMNI1 ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.


7 Besondere Vereinbarungen im Content-Erstellung (inkl. Bildmaterial)

(1) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) bei OMNI1.

(2) Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

(3) Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber OMNI1 sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

(4) Der KUNDE gestattet OMNI1 unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen ,Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website von OMNI1 („Testimonial-Nutzung“).

8 Besondere Vereinbarungen für Webdesign

(1) Nach erfolgreicher Fertigstellung und vollständiger Bezahlung des Projekts übertragen wir dem Auftraggeber die exklusiven Nutzungsrechte des Designs für die vereinbarten Zwecke. Das Urheberrecht selbst verbleibt bei Omni1, sofern nicht anders vereinbart.

(2)Es ist Bestandteil dieses Vertrages, dass Omni1 der erstellten Website namentlich erwähnt wird und auf die Website von Omni1 verlinkt wird. Diese Erwähnung erfolgt in der Regel im Footer der Website sowie im Impressum, um unsere Urheberschaft angemessen zu kennzeichnen.

(3) Sollte es zu einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber kommen, werden bereits gezahlte Beträge als Anzahlung(en) für die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und angefallenen Kosten angesehen und sind nicht erstattungsfähig.

9 Verzug

(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch OMNI1 beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

(2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich OMNI1 das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

(3) Ist der KUNDE mit der Zahlung einer vereinbarten regelmäßig zu zahlenden Vergütung gegenüber OMNI1 in Verzug, ist OMNI1 berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung berechtigt, außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. OMNI1 ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich OMNI1 aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

10 Liefertermine

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Die vereinbarten Lieferfristen setzen teilweise die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Ohne diese Kooperation treten unweigerlich Verzögerungen auf, da für den Auftraggeber bestimmte Zeitfenster reserviert sind. Deren Nichtnutzung kann und wird zu erheblichen Verzugszeiten führen, sodass ein neuer Liefertermin bei ausbleibender Mitwirkung veranlagt werden muss.

11 Abnahme

(1) OMNI1 kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

(2) Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen von OMNI1 gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von OMNI1 hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich erklärt.

(3) Beanstandungen und Änderungswünsche einer Leistung und Leistungsaufstellung sind vom Kunden gegenüber OMNI1 spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Dienstleistung auf der E-Mail-Adresse Info@OMNI1.ch oder im Kundensupport anzuzeigen. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, gelten die Leistungsaufstellung sowie die jeweilige Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht. Angenommene Beanstandungen werden als Dienstleistung erstattet.

12 Abrechnungsmethode, Zahlverfahren, Einzug, Verzug, Aufwendungsersatz

(1) OMNI1 ermöglicht die Zahlung per Vorkasse

(2) Bei Zustimmung von Omni 1 ist, je nach Projekt und Kampagne, eine Zahlung auf Rechnung möglich. Abrechnungszeitraum ist jeweils zweiwöchentlich – bei einer Zahlungsfrist von 1 Woche. Eine Zustimmung für Zahlung auf Rechnung für ein Projekt / eine Kampagne, bedingt kein automatisches Recht für Zahlung auf Rechnung für andere Projekte / Kampagnen.

(3) OMNI1 erteilt Rechnungen per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nicht möglich. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von OMNI1 mit der Übermittlung seiner Rechnungen per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann.

(4) Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange OMNI1 die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb angemessener Frist nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift).

(5) Gegen Forderungen von OMNI1 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis bzw. derselben Leistungsart z.B. Telefonie bzw. Marketing beruht.

13 Haftung

(1) OMNI1 haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn OMNI1 die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht von OMNI1, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von OMNI1 auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe des einfachen durchschnittlichen Monatsumsatzes des jeweiligen Projekts / der jeweiligen Kampagne begrenzt. OMNI1 haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden – vorbehaltlich des 13.2 – ausgeschlossen.

(2) Die Haftung von OMNI1 für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Kunden und Erfüllungsgehilfen von OMNI1 beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. Minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in den AGB genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.

(3)Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen OMNI1 sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden – jedoch spätestens 3 Jahre nach ihrer Entstehung ohne Rücksicht auf die Kenntnis – vom Kunden geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.

(4) Soweit die Haftung OMNI1 nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von OMNI1

14 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass OMNI1 personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

(2) Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15 Urheberrecht

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Designs sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der KUNDE räumt OMNI1 an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

(3) Der KUNDE stellt OMNI1 von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

(4) Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte und Designs, die von OMNI1 erstellt wurden, während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Designs, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

16 Widerrufsrecht

OMNI1 schließt ausschließlich mit Unternehmern Verträge ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

17 Referenznennung

(1) Der KUNDE erklärt sich mit Buchung der Dienste von OMNI1 einverstanden, dass OMNI1 ihn auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen kann.

Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. OMNI1 ist zur Nennung nicht verpflichtet.

(2) OMNI1 darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

18 Änderungen von Entgelten

(1) OMNI1 ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass OMNI1 dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kundenein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist OMNI1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(2) Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist OMNI1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(3) OMNI1 ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von OMNI1 ändern.

(4) Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist OMNI1 berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

19 Änderungen von AGB

(1) OMNI1 ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass OMNI1 dies dem Kunden spätestens vier Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist OMNI1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfordern in jedem Fall der schriftlichen Form. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zum Tragen, wenn und soweit sie von OMNI1 schriftlich anerkannt worden sind.

20 Formen von Willenserklärungen

(1) Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch OMNI1 in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Kunden in elektronischer Form z.B. per E-Mail übermittelt wurde. Die Erklärung gilt, auch wenn sie vom Kunden nicht abgerufen wurde, spätestens zwei Wochen nach Zustellung als zugegangen. Dies gilt auch für alle übrigen Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, soweit nicht eine strengere Form als die der Textform – hierzu zählt insbesondere die Schriftform – erforderlich ist.

21 Kündigung

(1) Die Kündigungsmöglichkeiten aus den von OMNI1 wird einzelvertraglich in z.B. einer Kampagnen- oder Projektvereinbarung vereinbart. Das Recht zur – ggf. fristlosen – Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) OMNI1 ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

der Kunde seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift ändert und dies OMNI1 nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert mitteilt; als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares

der Kunde mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus mehr als zwei Rechnungen in Verzug gerät

der Kunde schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch OMNI1 abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich,

erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Kunden gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt,

über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

(3) Die Kündigung durch den Kunden ist entweder, schriftlich an den Geschäftssitz oder in Textform an Info@OMNI1.ch zu erklären.

(4) Die Kündigung durch OMNI1 kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.

(5) Die Nichtinanspruchnahme der Dienste OMNI1 durch den Kunden kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits länger anhält.

22 Vertragsübergang

(1) OMNI1 ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen, der Dritte insbesondere eine vertragsgemäße Erbringung der Dienste gewährleistet und keine Zweifel an seiner Solvenz und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Der Kunde ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunden der Übertragung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam.

23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Verbindliche Fassung dieser AGB ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser AGB und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.

(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen OMNI1 und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Soweit die Parteien darüber verfügen können, ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von OMNI1.

(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.

24 Allgemeine Bestimmungen

(1)Führt OMNI1 neue Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.

(2) Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

25 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.


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