Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 20.08.2026 · Variante Schweiz

§ 1 Geltung, Begriffe und Vorrang

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Omni1, ein Service von Dominik Kayser, General-Guisan-Strasse 8, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend "OMNI1"), gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend "KUNDE").

(2) OMNI1 schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmern. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

(3) Weicht das Angebot oder eine sonstige Individualvereinbarung von diesen Bedingungen ab, geht die Individualvereinbarung vor. Diese Bedingungen regeln, wie die Zusammenarbeit abläuft; das Angebot regelt, was der KUNDE erhält, was es kostet und wie lange es läuft.

(4) Bedingungen des KUNDEN gelten nur, wenn OMNI1 ihnen in Textform zustimmt. Führt OMNI1 Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen aus, liegt darin keine Zustimmung.

(5) Massgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Bedingungen.

(6) Begriffe, die im Angebot mit eigener Bedeutung verwendet werden, gelten hier ebenso. Das betrifft insbesondere:

"Überall-Sichtbar-System" ist der laufende Aufbau und Betrieb der Sichtbarkeit des KUNDEN in Suchmaschinen und in KI-Antwortsystemen.

"Infothek" ist die von OMNI1 erstellte und betriebene Inhaltssammlung, die die Kauffragen der Zielgruppe des KUNDEN beantwortet.

"Auftragsseiten" sind auf einzelne Suchanfragen ausgerichtete Seiten.

"Start der Zusammenarbeit" ist der im Angebot eingetragene Zeitpunkt, ab dem alle Fristen laufen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Darstellungen auf Websites, in sozialen Netzwerken und in Werbung sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den KUNDEN, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der KUNDE das Angebot von OMNI1 unterzeichnet. Er kommt auch zustande, wenn der KUNDE die erste Rechnung bezahlt oder die Leistungen erkennbar in Anspruch nimmt.

(3) Der KUNDE gibt Zugangsdaten, Materialien und Verweise, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, nicht an Dritte weiter.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dauer, Kündigungstermine und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Enthält das Angebot dazu nichts, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von dreissig Tagen in Textform gekündigt werden.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie ist an info@omni1.ch oder dominik@omni1.ch oder schriftlich an den Geschäftssitz zu richten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(3) Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. OMNI1 bestätigt den Zugang in Textform.

(4) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Für OMNI1 liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der KUNDE mit mehr als zwei Rechnungen in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst, wenn sein Geschäftsgebaren gegen ein gesetzliches Verbot verstösst oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

(5) Wer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat damit nicht gekündigt.

§ 4 Geld-zurück-Garantie

(1) Sagt das Angebot eine Geld-zurück-Garantie zu, gelten Umfang und Frist so, wie sie dort stehen.

(2) Der KUNDE erklärt den Rücktritt in Textform. Eine Begründung ist nicht erforderlich, eine Bedingung besteht nicht.

(3) Mit Zugang der Erklärung endet der Vertrag. OMNI1 erstattet die zugesagte Vergütung innerhalb von vierzehn Tagen.

(4) Mit dem Rücktritt nimmt OMNI1 seine Arbeiten zurück: Die bis dahin erstellten Inhalte werden gelöscht oder zurückgebaut, eine eingerichtete Anbindung wird gelöst. Der KUNDE erwirbt an diesen Arbeitsergebnissen keine Rechte, und es findet keine Herausgabe nach § 13 statt.

(5) Von der Erstattung ausgenommen sind Fremdkosten Dritter, die OMNI1 auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN verauslagt hat.

§ 5 Gegenstand der Leistungen

(1) OMNI1 erbringt Leistungen zum Aufbau, zum Betrieb und zur laufenden Optimierung der Sichtbarkeit des KUNDEN in Suchmaschinen und in KI-Antwortsystemen. Dazu gehören insbesondere die Analyse der Ausgangslage, die Erstellung von Inhalten sowie der Betrieb von Infothek und Auftragsseiten.

(2) Welche Bestandteile im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot.

(3) OMNI1 erbringt darüber hinaus Beratungsleistungen und Einzelprojekte. Für diese gelten diese Bedingungen entsprechend, soweit ihrer Natur nach anwendbar.

(4) OMNI1 entscheidet über die konzeptionelle und gestalterische Umsetzung sowie über Zeitpunkt und Reihenfolge der Veröffentlichung, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.

(5) OMNI1 erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Termine finden digital statt, soweit die Leistung nicht zwingend Anwesenheit erfordert.

§ 6 Kein Erfolgsversprechen

(1) OMNI1 schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Ein bestimmter Rang, ein bestimmtes Anfragevolumen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Ertrag ist nicht geschuldet, soweit das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes zusagt.

(2) Das gilt ausdrücklich auch für die Sichtbarkeit in KI-Antwortsystemen. Suchmaschinen und KI-Anbieter sind Dritte. Sie bestimmen ihre Auswahl- und Anzeigeregeln selbst, ändern sie jederzeit und ohne Vorankündigung und legen sie nicht vollständig offen. OMNI1 hat hierauf keinen Einfluss.

(3) Sperren, Abstufungen oder Änderungen auf Seiten solcher Dritter lassen den Vergütungsanspruch von OMNI1 unberührt.

(4) Eine im Angebot zugesagte Geld-zurück-Garantie ist eine ausdrückliche Zusage im Sinne von Absatz (1) und geht diesem Paragraphen vor.

§ 7 Nicht enthaltene Leistungen

(1) Nicht Gegenstand der Leistungen sind, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht:

der Aufbau externer Verweise auf die Website des KUNDEN (Backlink-Aufbau);

Bezahlwerbung jeder Art einschliesslich der dafür anfallenden Werbebudgets;

die Pflege, der Betrieb oder die Absicherung der übrigen Website des KUNDEN;

die rechtliche Prüfung der Inhalte des KUNDEN.

(2) Beauftragt der KUNDE OMNI1 gesondert mit Bezahlwerbung, bestimmt er das Budget und trägt die Werbekosten. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Plattform.

§ 8 Subunternehmer und eingesetzte Systeme

(1) OMNI1 darf zur Erfüllung Dritte einsetzen und bleibt dem KUNDEN gegenüber verantwortlich.

(2) OMNI1 wählt die eingesetzten Werkzeuge und Systeme aus und darf sie während der Laufzeit wechseln, solange der Leistungsumfang dadurch nicht geschmälert wird.

(3) OMNI1 darf anonymisierte Nutzungs- und Leistungsdaten erheben und auswerten, um die Leistungen zu verbessern.

§ 9 Mitwirkung des Kunden

(1) Der KUNDE stellt OMNI1 die Informationen und Materialien bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Das umfasst insbesondere den ausgefüllten Onboarding-Fragebogen, den Zugang zur Google Search Console und die einmalige Freigabe für die Anbindung an seine Domain.

(2) Der KUNDE steht dafür ein, dass von ihm gelieferte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstossen. OMNI1 ist nicht verpflichtet, sie zu prüfen.

(3) Stellt der KUNDE personenbezogene Daten bereit, versichert er, dass er sie rechtmässig erhoben hat und weitergeben darf.

(4) Der KUNDE hält die technischen Voraussetzungen bereit, um die Leistungen nutzen zu können, und verfügt über die erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse.

(5) Wirkt der KUNDE trotz Aufforderung nicht mit und verhindert er dadurch die Leistungserbringung, verschieben sich Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch von OMNI1 bleibt bestehen. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE die Leistungen vorübergehend aussetzen lässt, ohne dass OMNI1 dies zu vertreten hat.

§ 10 Betrieb und Verfügbarkeit

(1) OMNI1 betreibt Infothek und Auftragsseiten auf eigenen Systemen und liefert sie unter der Domain des KUNDEN aus.

(2) OMNI1 betreibt diese Systeme nach dem Stand der Technik und bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt.

(3) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kündigt OMNI1 an, soweit sie absehbar sind und die Erreichbarkeit spürbar beeinträchtigen. Dringende Sicherheitsmassnahmen darf OMNI1 sofort durchführen.

(4) Für Ausfälle, die auf Störungen bei Dritten, auf der Infrastruktur des KUNDEN oder auf höherer Gewalt beruhen, haftet OMNI1 nicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Sabotage, Arbeitskämpfe, Naturereignisse und grossflächige Netzstörungen. Für die Dauer eines solchen Ereignisses sind beide Parteien von ihren Pflichten befreit.

§ 11 Anbindung an die Domain des Kunden

(1) Der KUNDE gibt die Anbindung einmalig in seiner Domain-Verwaltung frei. Die Einrichtung übernimmt OMNI1.

(2) Die übrige Website des KUNDEN bleibt unberührt. Die Anbindung ist jederzeit lösbar.

(3) Der laufende Betrieb der Anbindung, einschliesslich Pflege, Aktualisierung und Absicherung, liegt bei OMNI1.

(4) Ändert der KUNDE seine Domain oder deren Verwaltung, teilt er dies OMNI1 rechtzeitig mit.

(5) Der KUNDE hält die Freigabe für die Dauer des Vertrags aufrecht. Entzieht er sie vorzeitig, bleibt der Vergütungsanspruch von OMNI1 unberührt.

§ 12 Rechte an den Inhalten

(1) Die im Rahmen der Zusammenarbeit für den KUNDEN erstellten Texte, Bilder und Metadaten sind und bleiben Eigentum des KUNDEN. Er kann sie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen, verändern, weitergeben und nach Vertragsende weiterverwenden.

(2) Soweit an diesen Inhalten Urheberrechte entstehen, räumt OMNI1 dem KUNDEN daran ein ausschliessliches, übertragbares und unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) OMNI1 erhält am Inhaltsbestand ein einfaches Nutzungsrecht, soweit und solange der Betrieb der Leistungen es erfordert. Es endet mit dem Vertrag.

(4) Von Absatz (1) nicht erfasst sind die Werkzeuge, Vorlagen, Verfahren und Systeme, mit denen OMNI1 die Inhalte erstellt und betreibt. Sie verbleiben bei OMNI1.

(5) Inhalte, die der KUNDE beistellt, verbleiben bei ihm. Er räumt OMNI1 daran die Nutzungsrechte ein, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

(6) Der KUNDE stellt OMNI1 von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm beigestellten Inhalten beruhen.

§ 13 Beendigung und Herausgabe

(1) Endet der Vertrag, übergibt OMNI1 dem KUNDEN einmalig und vollständig die für ihn erstellten Inhalte.

(2) Die Übergabe erfolgt als ZIP-Datei. Sie enthält die Texte in einem offenen, weiterverwendbaren Format sowie die zugehörigen Bilddateien und Metadaten in maschinenlesbarer Form.

(3) OMNI1 stellt die Übergabe innerhalb von dreissig Tagen nach Vertragsende bereit und teilt den Bezugsweg in Textform mit. Der Bezug ist für mindestens dreissig Tage möglich. Für die Herausgabe entstehen dem KUNDEN keine Kosten.

(4) Mit der Übergabe endet der Betrieb durch OMNI1 und die Anbindung an die Domain des KUNDEN wird gelöst. Die übrige Website des KUNDEN bleibt unberührt.

(5) Absatz (1) gilt nicht im Fall des Rücktritts nach § 4. Dort wird zurückgebaut statt herausgegeben.

(6) Nach Ablauf der Bezugsfrist darf OMNI1 die Daten löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) OMNI1 verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN im Rahmen des Vertragszwecks und behandelt sie vertraulich.

(2) Für den Fall, dass OMNI1 personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, gibt OMNI1 dem KUNDEN einen Auftragsverarbeitungsvertrag weiter. Dieser geht diesen Bedingungen in Fragen der Datenverarbeitung vor.

(3) OMNI1 darf Subprozessoren einsetzen und verpflichtet sie auf ein gleichwertiges Schutzniveau.

(4) OMNI1 trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten.

§ 15 Vergütung, Abrechnung und Verzug

(1) Höhe der Vergütung, Abrechnungstakt und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Enthält das Angebot dazu nichts, wird monatlich im Voraus abgerechnet und die Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

(2) Alle Preise verstehen sich netto. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe ausgewiesen (derzeit 8,1 %).

(3) Der KUNDE ist zur Vorleistung verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Rechnungen stellt OMNI1 elektronisch. Eine Rechnung in Papierform ist nicht vorgesehen.

(5) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen in Textform an info@omni1.ch oder dominik@omni1.ch zu richten. Die Zahlungspflicht bleibt bis zur Klärung bestehen.

(6) Ist der KUNDE in Verzug, darf OMNI1 weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Fristen für OMNI1 beginnen nicht, solange eine fällige Zahlung aussteht.

(7) Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 16 Lizenz- und Fremdkosten

(1) Lizenz- und Fremdkosten trägt der KUNDE. Dazu zählen insbesondere Gebühren für Software und Werkzeuge Dritter, Hosting ausserhalb der Systeme von OMNI1, Domains sowie Plattform- und Verzeichnisgebühren.

(2) Sie sind in der Vergütung nach § 15 nicht enthalten, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.

(3) OMNI1 weist den KUNDEN auf absehbare Kosten dieser Art hin, bevor sie entstehen, und holt vor der Verauslagung seine Zustimmung in Textform ein.

§ 17 Preisanpassung

(1) OMNI1 darf die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anpassen und teilt dies mindestens vier Wochen vor Wirksamkeit in Textform mit.

(2) Sagt das Angebot für einen bestimmten Zeitraum einen festen Preis zu, gilt diese Zusage. Absatz (1) findet insoweit keine Anwendung.

(3) Widerspricht der KUNDE einer Anpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bis dahin gilt der bisherige Preis.

(4) Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, darf OMNI1 die Entgelte entsprechend anpassen, ohne dass daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

§ 18 Haftung

(1) OMNI1 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OMNI1 nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt höchstens auf den Betrag einer Monatsrate.

(3) Für den Verlust von Daten haftet OMNI1 nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemässer, regelmässiger Datensicherung durch OMNI1 entstanden wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OMNI1.

(6) Ansprüche gegen OMNI1 sind innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände geltend zu machen. Das gilt nicht in den Fällen von Absatz (1).

§ 19 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen der jeweils anderen vertraulich, auch nach Vertragsende.

(2) OMNI1 darf den KUNDEN als Referenz nennen und dabei dessen Namen und Logo verwenden sowie auf die erbrachten Leistungen hinweisen. Der KUNDE kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

(3) Eine Verpflichtung des KUNDEN, OMNI1 auf seiner Website zu nennen oder zu verlinken, besteht nicht.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) OMNI1 darf diese Bedingungen ändern und teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Führt eine Änderung zu einer Schlechterstellung des KUNDEN, kann er ihr innerhalb von vier Wochen widersprechen; in diesem Fall gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fort.

(2) Wo diese Bedingungen Textform verlangen, genügt E-Mail. Eine Erklärung von OMNI1 gilt spätestens zwei Wochen nach Absendung an die zuletzt mitgeteilte Adresse als zugegangen.

(3) OMNI1 darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten übertragen, soweit berechtigte Interessen des KUNDEN nicht entgegenstehen. Der KUNDE darf in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung fristlos kündigen.

(4) Verbindlich ist die deutschsprachige Fassung dieser Bedingungen.

(5) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Lugano-Übereinkommen.

(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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